Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Aktualisierung vom 09.07.2021:
Ab Freitag, den 09.07.2021, gelten im Oberbergischen Kreis die Vorgaben der in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehenen neuen Inzidenz-Stufe 0. Damit sind weitere Lockerungen verbunden.

Nachstehend ein Auszug der für die Inzidenzstufe 0 geltenden Regelungen. Die vollständigen und verbindlichen Vorgaben sind ausschließlich in der Corona-Schutzverordnung NRW aufgeführt. Der vollständige Text kann in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nachgelesen werden.

Stufe 0: 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10

Kontaktbeschränkungen
Keine Beschränkungen.

Mindestabstände als Empfehlung.

Kinder- und Jugendarbeit
Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots.

Ansonsten keine Einschränkungen mehr.

Sport
Sportausübung ohne Beschränkungen.

Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.

Bei mehr als 500 Personen nur, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10.

Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

Freizeit
Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben bei max. 500 Teilnehmenden an einer Veranstaltung bzw. max. 2000 Besuchern einer Einrichtung pro Tag.

Keine Beschränkungen, wenn Landesinzidenz ebenfalls 0-10.

Dann auch Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.

Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern)
Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen.

Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.

Partys und ähnliche Feiern
Wie private Veranstaltungen

Große Festveranstaltungen
Mit Test erlaubt, wenn auch Landesinzidenz 0-10

Gastronomie
Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen;
Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske.

Beherbergung und Tourismus
Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.

Quelle: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw


Stand 12.06.2021

Ab Sonntag, den 13.06.2021, gelten im Oberbergischen Kreis die Vorgaben der in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehenen Inzidenz-Stufe 1. Damit sind weitere Lockerungen verbunden.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt am fünften aufeinanderfolgenden Werktag unter dem Schwellenwert von 35. Das Land NRW hat diesen Zeitpunkt festgestellt und bekannt gegeben, dass die Stufe 1 ab Sonntag im Oberbergischen Kreis greift.

Nachstehend nur ein Auszug der wichtigsten Regelungen. Die vollständigen und verbindlichen Vorgaben sind ausschließlich in der Corona-Schutzverordnung NRW aufgeführt. Der vollständige Text kann unter dem folgenden Link oder in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nachgelesen werden.

Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35

Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Kinder-/ Jugendarbeit
Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.

Sport
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

Freizeit
Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen.

Bordelle usw. dürfen mit negativen Test öffnen.

Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.

Private Veranstaltungen (ohne Partys)
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.

Partys
Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Große Festveranstaltungen
Ab 1. September 2021:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist.
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

Gastronomie
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Beherbergung / Tourismus
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.


Stand 09.06.2021

Ab Donnerstag, den 10.06.2021, gelten im Oberbergischen Kreis die Vorgaben der in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehenen Inzidenz-Stufe 2.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt am fünften aufeinanderfolgenden Werktag unter dem Schwellenwert von 50. Das Land NRW hat diesen Zeitpunkt festgestellt und bekannt gegeben, dass die Stufe 2 ab Donnerstag im Oberbergischen Kreis greift. Damit sind weitere Lockerungen verbunden.

Nachstehend nur ein Auszug der wichtigsten Regelungen. Der vollständige Text kann unter dem folgenden Link oder in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nachgelesen werden.

Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1

Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Kinder-/ Jugendarbeit
Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt.

Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.

Sport
Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung.

Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich.

Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.

Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.

Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Freizeit
Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negative Tests und Personenbegrenzung möglich.

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.

Private Veranstaltungen (ohne Partys)
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

Partys

Große Festveranstaltungen

Gastronomie
Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt.

Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.

Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Beherbergung / Tourismus
Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.

Wann kann Stufe 1 in Kraft treten?

Sollte die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis am Freitag (11.06.2021) noch unter dem Schwellenwert von 35 liegen, könnten frühestens am Sonntag (13.06.2021) die Regeln der Inzidenz-Stufe 1 in Kraft treten.

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